Alarmierungsbeschallung

Elektroakustische Anlagen | Beschallungssysteme

Unsere Leistungen im Bereich Alarmierungsbeschallung

Beschallungssysteme und Alarmierungseinrichtungen ermöglichen eine direkte Ansprache von Personen über Live-Durchsagen oder das Abspielen relevanter Sprach-Konserven. Sie tragen zum Schutz und zur Wahrung der Unversehrtheit von Personen bei, die sich im entsprechenden Gebäude aufhalten. Wichtige Situationsinformationen können so schneller, besser und deutlicher kommuniziert werden, als mit anderen Mitteln.

Elektroakustisches Notfallwarnsysteme (ENS)

Werden Elektroakustische Anlagen im Sinne der IEC 60849/ EN 60849/ DIN VDE 0828 ausgelegt, werden sie zu einem Elektroakustischen Notfallwarnsystem. Dieser Norm legt Leistungsanforderungen für Beschallungssysteme fest, die innerhalb festgelegter Bereiche im Notfall Informationen zum Schutz von Menschenleben verbreiten sollen. Die Norm gilt für alle Objekte, in denen die Räumung durch eine Sicherheitsstelle (z. B. Polizei im Fußballstadion, Sicherheitsbüro in Banken usw.) ausgelöst wird.

DIN VDE 0833-4

Diese Anwendungsnorm dient der Konzeption, Planung und Projektierung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltungen von Sprachalarmanlagen. Sie wurde am 01. September 2007 eingeführt. Ziel war es, eine klare Normenstruktur für Sprachalarmanlagen zu schaffen sowie vorhandene Unklarheiten und Widersprüche in der bestehenden Normung zu beseitigen.

Sprachalarmanlagen (SAA)

Der Unterschied zwischen einer Sprachalarmanlage (SAA) und einem Elektronischen Notfallsystemen (ENS) liegt darin, dass die SAA eine genormte Verbindung zu einer Brandmeldeanlage (BMA) hat und von dieser auch automatisch ausgelöst wird. Sprachalarmanlagen versorgen den betroffenen Personenkreis mit eindeutigen Informationen zur Situation und gezielten Anweisungen zur Sicherstellung der Selbstrettung. Dies geschieht durch die Wiedergabe gespeicherter Texte (auch in mehreren Sprachen) und aktueller Durchsagen und Aufrufe. Diese Informationen müssen unter anderem in einer normgerechten Lautstärke sowie einer entsprechend hohen Sprachverständlichkeit im gesamten Wirkbereich erfolgen. Sprachalarmanlagen zur Alarmierung sind heute immer häufiger integraler Bestandteil von Brandschutzkonzepten. Sie haben allerdings mit den früheren Systemen (ELA- Anlagen, Lautsprecher-, oder Beschallungsanlagen) nichts mehr gemein. Speziell für Gebäude mit Menschenansammlungen, wie Versammlungsstätten, sind Sprachalarmanlagen im Brandfall das wichtigste Bindeglied zwischen der Brandmeldeanlage (BMA) und den sich im Brandfall in Gefahr befindlichen Personen.

DIN EN 54-16 und EN 54-24

In der DIN EN 54-16 und EN 54-24 sind Produktanforderungen festgeschrieben. Seit 2011 müssen die Produkte für SAA gemäß EN 54-16 und EN 54-24 geprüft und zugelassen sein. Anschließend wurden Normen in die europäische Bauprodukte-Richtlinie aufgenommen. Es ist empfehlenswert, Planungsunterlagen, die bei der Abnahme der Anlagen relevant sind, frühzeitig mit dem zuständigen Sachverständigen zu besprechen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Sowohl ENS als auch SAA können im sogenannten Mehrfachnutzen, z. B. für Personenruf, Hintergrundmusik, Betriebsversammlungen eingesetzt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Funktionen bei Alarm automatisch abgeschaltet werden.

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